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Auswandern nach Mallorca - 10.2 Änderungen bei der Bewertung

Auswandern nach Mallorca

Seite 115 Deutsches Erbschaftsteuerrecht ab 2009 Freibeträge Steuerklasse III Sonstige eingetragene Lebenspartner 20 T€ 500 T€ Abbildung 10: Steuerklassen Erbschaftsteuer Deutschland Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden weiterhin der Steu- erklasse III zugeordnet, können aber einen Freibetrag in Höhe von 500 T€ in Anspruch nehmen. Daneben wird weiterhin dem überlebenden Ehegatten und künftig auch dem überlebenden eingetragenen Lebenspartner ein besonderer Versorgungsfreibetrag i. H. von 256 T€ gewährt. Die sachlichen Freibeträge gem. § 13 ErbStG n.F. sind wie folgt ausgestaltet: Steuerfrei bleiben Sachlicher Freibetrag Hausrat; Steuerklasse I 41 T€ Andere bewegliche Gegenstände; Steuer- klasse I 12 T€ Steuerklassen II und III 12 T€ Pflegeleistungen 20 T€ Abbildung 11: Freibeträge Erbschaftsteuer Deutschland 10.2 Änderungen bei der Bewertung 10.2.1 Bewertung von Betriebsvermögen Die Bewertung von Betriebsvermögen erfolgt unabhängig von der Rechtsform. Folgende Bewertungsverfahren kommen zur Anwendung:

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