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Auswandern nach Mallorca - 10.2.4 Bewertung von Grundvermögen

Auswandern nach Mallorca

Seite 118 read different 10.2.4 Bewertung von Grundvermögen Der Wert unbebauter Grundstücke ergibt sich aus der Fläche und den jeweils zuletzt vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerten – ohne 20%- igen Abschlag auf den Bodenrichtwert (§179 BewG n.F.) Der Wert von bebauten Grundstücken wird nach unterschiedlichen Verfahren ermittelt: ► ► DasVergleichswertverfahrenkommtfürWohneigentum,Teileigentum, sowie Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung Dabei wird der Marktwert eines Grundstückes aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken (Vergleichsgrundstücken) abgeleitet, die mit dem zu bewertenden Grundstück, hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale hinreichend übereinstimmen, z.B. Lage, Nutzung, Zuschnitt und Bodenbeschaffenheit. Vorrangig sind die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise zu verwenden. Wertbeeinflussende Belastungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art sind nicht zu berücksichtigen. ► ► Der Wert für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke sowie gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt, ist nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln. Er setzt sich zusammen aus dem - auf Grundlage des Ertrages ermittelten - Wert der baulichen Anlagen und aus dem Bodenwert, der sich wie bei unbebauten Grundstücken aus der Fläche und dem Bodenrichtwert ermittelt. ► ► Nach dem Sachwertverfahren werden bewertet: • Wohneigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilien- häuser, soweit ein Vergleichswert nicht vorliegt, • Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete ermitteln lässt, sowie • sonstige bebaute Grundstücke.

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