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Auswandern nach Mallorca - 10.2.5 Bewertung des übrigen Vermögens

Auswandern nach Mallorca

Seite 119 Deutsches Erbschaftsteuerrecht ab 2009 Beim Sachwertverfahren setzt sich der Wert zusammen aus der Summe der Herstellkosten, der auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude und aus dem Bodenwert, der sich wie bei unbebauten Grundstücken ermittelt. 10.2.5 Bewertung des übrigen Vermögens Für Vermögen, das unter keine der vorgenannten Vermögensarten fällt, erfolgt die Bewertung grundsätzlich mit dem Verkehrswert. Folgende wichtige Ände- rungen sollte man wissen: ► ► Noch nicht fällige Versicherungsansprüche können nicht mehr alternativ mit 2/3 der eingezahlten Prämien, sondern nur noch mit dem Rückkaufswert bewertet werden. ► ► Für Sachleistungsansprüche gilt der Verkehrswert. ► ► Bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen (z.B. Nießbräuche und Renten) ist der Kapitalwert zugrundezulegen (§ 14 Abs. 1 BewG n.F.). 10.3 Deutsche Erbschaftsteuer bei einem Ferienhaus Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht erlaubt die steuerfreie Übertragung des selbstgenutzten Familienheims an den Ehepartner. Bei einer Schenkung ist dies nicht einmal an Behaltensfristen oder Wertgrenzen geknüpft. Steuerfrei ist neben der Übertragung der selbstgenutzten Immobi- lie auch die Bezahlung einer gemeinsam erworbenen Immobilie, die Tilgung bestehender Bankverbindlichkeiten oder aber auch die Bezahlung nachträg- licher Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen jeweils aus Mitteln nur eines Ehepartners, auch wenn dies wirtschaftlich beiden Ehepartnern zugutekommt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 18. Juli 2013 (Aktenzeichen II R 35/11) klargestellt, dass diese Regelung nur auf das zu Hauptzwecken genutzte Haus oder die Eigentumswohnung anzuwenden ist, nicht aber auf

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