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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 127 Deutsches Erbschaftsteuerrecht ab 2009 Siebenjahresvariante Wollen sie sich nur für sieben Jahre darauf festlegen, die Firma weiterzufüh- ren, müssen sie auf 15 % des ermittelten Wertes Erbschaftsteuer entrichten. Zehnjahresvariante Unternehmenserben müssen keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie den Betrieb zehn Jahre lang weiterführen. Dann erhöht sich der Abschlag von 85 % auf 100 %. Das ist schwierig, obwohl es sich einfach anhört. Damit es zur Reduzierung der Erbschaftsteuer kommt, sind vom Erben folgende Hürden zu nehmen: Er muss den Vermögensverwaltungstest, den Lohnsummentest und den Halte- fristentest bestehen. Der Vermögensverwaltungstest Unternehmer sollen ihr Privatvermögen nicht im Betrieb verstecken können und es so dem Zugriff des Fiskus entziehen. Das sogenannte Verwaltungs- vermögen des Unternehmers darf deshalb bestimmte Prozentsätze nicht übersteigen, wenn es vererbt bzw. verschenkt wird (siehe hierzu auch die vorstehenden Ausführungen). Das Gegenteil des Verwaltungsvermögens ist das produktive Vermögen eines Unternehmens. Es ist schwer, eine scharfe Trennlinie zwischen diesen beiden Vermögensarten zu ziehen. Der Gesetzgeber hat mit einigen Sonderrege- lungen versucht, Ungleichgewichte zu vermeiden. Dadurch eröffnet sich ein Fenster für Gestaltungen. Dennoch: Abgrenzungsprobleme dürften bei vielen Betrieben auftreten.

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