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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 128 read different Der Lohnsummentest Erben von Unternehmen mit nicht mehr als zehn Mitarbeitern müssen sich um die Lohnsumme keine Gedanken machen. Für sie gilt lediglich die gewährte Haltefrist von zehn beziehungsweise sieben Jahren. Alle anderen müssen die durchschnittliche Lohnsumme ermitteln, die das Unternehmen in den letzten fünf vollständigen Wirtschaftsjahren vor dem Erbfall ausbezahlt hat. Der Unternehmer kann 85 % des Unternehmenswertes vor der Steuer retten. Dazu muss er nach sieben Jahren nachweisen, dass er im Verlauf dieser Zeit 650 % der ursprünglich festgestellten jährlichen Lohnsumme an seine Mitar- beiter ausbezahlt hat. Schwankungen in der Höhe sind über die Jahre zulässig. Auch die vollständige Befreiung von der Erbschaftsteuer ist möglich. Das ist dann der Fall, wenn der Erbe in der zehnjährigen Haltefrist 1000 % der ursprünglichen jährlichen Lohnsumme ausbezahlt. Die Lohnsumme setzt sich aus allen Löhnen, Gehältern, Bezügen und geldwer- ten Vorteilen der in Frage kommenden Wirtschaftsjahre zusammen. Dabei ist es gleichgültig, ob sie regelmäßig oder in unregelmäßigen Abständen geflos- sen sind. Dazu gehören auch Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen- versicherungsbeiträge der Beschäftigten. Unter anderem mitrechnen muss der Unternehmenserbe Prämien, Gratifikationen, Abfindungen, Zuschüsse zu Lebenskosten und Provisionen. Hält ein Unternehmen mehr als 25 % an anderen Kapital- oder Personengesellschaften in Deutschland, der europäi- schen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, müssen auch deren Lohnsummen anteilig in die Rechnung einfließen. Der Haltefristentest Die Steuerbefreiung für die Erben ist ständig in Gefahr. Hält ein Unterneh- menserbe die Bedingungen nicht durch, dann will das Finanzamt das Steuer- geschenk zum Teil zurück.

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