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Auswandern nach Mallorca - 11. Internationale Aspekte des Erbschaftsteuerrechts

Auswandern nach Mallorca

Seite 133 Internationale Aspekte des Erbschaftsteuerrechts 11. Internationale Aspekte des Erbschaftsteuerrechts 11.1 Ausgangspunkt Das Erbschaftsteuergesetz, das mit Wirkung zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist, hat auch zu einer veränderten Besteuerung von grenzüberschreitenden Erbfällen geführt. Zum Teil dienen diese gesetzlichen Regelungen der Umset- zung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, teilweise werden bestehende Auffassungen und Vorgehensweisen der Finanzverwaltung kodi- fiziert. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Verbesserung für grenzüber- schreitende Sachverhalte innerhalb der EU und des EWR stattgefunden hat. Hingegen wurden die zahlreichen Fallstricke der beschränkten Erbschaftsteu- erpflicht nicht beseitigt. Die zwischenzeitliche Abschaffung der Erbschaftsteuer nicht nur in „typischen“ Steuer­ oasen (wie Andorra, Anguilla, Bahamas, Barba- dos, Bermudas, Cayman-Inseln, Costa Rica, Isle of Man, Israel, Madeira, Male- diven, Malta, Samoa, Tonga, Turks- und Caicos-Inseln), sondern auch in Län- dern wie Australien, Neuseeland, Portugal, Schweden, einigen Kantonen der Schweiz und Österreich haben dazu geführt, dass insbesondere vermögende Inländer sich über einen Wegzug Gedanken machen. Die Erbschaftsteuer kann ein wesentlicher Grund sein, um in ein Land mit niedriger Besteuerung der Vermögensübertragung zu migrieren oder in ein Land auszuwandern, das die Erbschaftsteuer nie eingeführt oder mittlerweile wieder abgeschafft hat. Oft- mals ist die drohende Erbschaftsteuerbelastung ein stärkeres Wegzugsmotiv als die ertragsteuerliche Situation: während eine hohe Ertragsteuer als Preis des – unter dem Schutz des Staates und unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Infrastruktur – erwirtschafteten wirtschaftlichen Erfolges und durch jahrelange Gewohnheit akzeptiert wird, empfinden Steuerpflichtige die Erb- schaftsteuer mitunter als „Neidsteuer“ und „Übermaßbesteuerung“, welche die aufgebaute Vermögens­ substanz – und nicht nur die Erträge – erheblich angreift. Allerdings ist einzuräumen, dass eine Erbschaftsteuer von den meisten Ländern erhoben wird.

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