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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 141 Internationale Aspekte des Erbschaftsteuerrechts Schlechterstellung gegenüber einer ausschließlich in einem Staat erfolgende Vermögensanlage erfolgt. Maßgeblich für die Gewährung der Freibeträge in § 17 ErbStG bzw. deren Höhe in § 16 ErbStG ist, ob der Wohnsitz des deutschen Staatsangehörigen im In- oder Ausland liegt, d. h. ob er unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich werden beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige ungleich behandelt. Dient eine nationale steuergesetzliche Regelung der Berücksich- tigung persönlicher Verhältnisse, befinden sich – auch nach Auffassung des EuGH – Gebietsansässige und Gebietsfremde grundsätzlich nicht in einer vergleichbaren Situation. Im Allgemeinen verfügt nur der Wohnsitzstaat über alle erforderlichen Informationen zur Beurteilung der Gesamt­ steuerkraft unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse. Eine Ausnahme besteht, wenn beinahe alle Einkünfte bzw. Vermögenswerte dem Staat der beschränkten Steuerpflicht zugeordnet sind und der Wohnsitzstaat die persönlichen Ver- hältnisse daher nicht angemessen berücksichtigen kann. Es besteht zwischen der Situation eines solchen Gebietsfremden und der eines Gebietsansässigen kein objektiver Unterschied. In der Rechtssache Gschwind hat der EuGH eine nationale Regelung gebilligt, die die Gewährung personenbezogener Steuer- vergünstigungen an beschränkt Steuerpflichtige davon abhängig macht, dass diese mindestens 90% ihres Welteinkommens im Tätigkeitsstaat erzielen.

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