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Auswandern nach Mallorca - 12. Verfassungsgericht - Erbschaftsteuer erneut auf dem Prüfstand

Auswandern nach Mallorca

Seite 143 Verfassungsgericht - Erbschaftsteuer erneut auf dem Prüfstand 12. Verfassungsgericht - Erbschaftsteuer erneut auf dem Prüfstand Die obersten deutschen Steuerrichter (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.09.2012, Aktenzeichen II R 9/11) halten das Erbschaftsteuerrecht für ver- fassungswidrig und haben es dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Die fast vollständige steuerliche Freistellung beim Vererben von Betriebsvermögen ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) verfassungs- widrig. Es sei nicht anzunehmen, dass die Steuer eine Fortführung geerbter Betriebe gefährde, teilte der BFH mit. Das Gericht legte das Erbschaftsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht deshalb erneut zur Prüfung vor. Karlsruhe hatte das Gesetz schon einmal im November 2006 nach Vorlage durch den BFH für verfassungswidrig erklärt (Aktenzeichen: II ZR 9/11). Laut BFH verstößt jedoch auch das seit 2009 geltende Gesetz gegen das Gleich- heitsgebot: Die „weitgehende oder vollständige steuerliche Verschonung“ beim Erben von Betriebsvermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften sei eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“, die auch nicht aus Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt werden könne, heißt es in dem Beschluss. Im aktuellen Fall klagte ein Mann, der seinen kinderlosen Onkel gepflegt hatte und nach dessen Tod für eine Erbschaft von 51.000 Euro denselben Steuersatz wie nicht verwandte Dritte bezahlen musste. Zwar erklärten die Richter die Gleichstellung von Geschwistern, Nichten und Neffen mit Nichtverwandten bei der Erbschaftsteuer für rechtens, doch sie wiesen die Klage des Mannes nicht ab. Denn nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist das seit 2009 geltende Erb- schaftsteuer- und Schenkungsgesetz „im Kern verfassungswidrig wegen der Betriebsbegünstigung“.

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