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Auswandern nach Mallorca - 12.3 Achtung

Auswandern nach Mallorca

Seite 145 Verfassungsgericht - Erbschaftsteuer erneut auf dem Prüfstand Verschonungsregeln bis zu 100 Prozent des Erbes steuerfrei zu vermachen, während private Erbschaften generell der Steuerpflicht unterliegen. Dies hat zur Folge, dass Familienbetriebe und große Unternehmen teils steu- erfrei vererbt oder vor dem Ableben des Erblassers verschenkt werden, wäh- rend Privatvermögen grundsätzlich dem steuerpflichtigen Erwerbseinkommen zugerechnet werden. Die Regierung argumentiert die Gesetzmäßigkeit ihrer Entscheidung mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen im vererbten Unternehmen, die bei einer höheren Besteuerung mitunter entfallen könnten. In der Praxis eröffnet diese Gesetzgebung steuerliche Optimierungen. Privat- vermögen konnte (kann noch) in Betriebsvermögen gewandelt werden um im Falle des eintretenden Erbfalls steuerrechtlich nicht von Interesse zu sein. Für Unternehmer, die in absehbarer Zeit aus dem Unternehmen aussteigen und den Betrieb auf die Nachkommen übertragen wollen, kann aktuell noch ein Zeitpunkt zum Handeln vorliegen. So könnten u.U. begünstigte Vermögens- werte noch vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Erben übertragen werden, bevor auch diese Werte evtl. steuerlich dem Privatver- mögen gleichgestellt werden. Erblasser und Erben von reinem Privatvermögen haben kaum Möglichkeiten, steuerliche Vergünstigungen zu erhalten. Da kein Betrieb zur Verfügung steht, in den das Privatvermögen notfalls eingegliedert werden kann, müssen Privat- personen die Gesamtsteuerlast ohne Vergünstigungen tragen. 12.3 Achtung Bis zum Redaktionsschluss dieses Buches lag noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vor. Das Urteil sollte zwingend beachtet werden.

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