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Auswandern nach Mallorca - 13.5 Vermögensteuer auf den Balearen für Residenten

Auswandern nach Mallorca

Seite 152 read different Damit die Beteiligung an einer Körperschaft befreit ist, muss diese eine wirt- schaftliche Aktivität aufweisen. Auf Grundlage der Bestimmungen in der Ein- kommensteuer für natürliche Personen wird davon ausgegangen, dass die wirtschaftliche Aktivität der Vermietung von Immobiliengütern dann besteht, wenn die Körperschaft über einen vollzeitig beschäftigten Mitarbeiter ver- fügt und über ein Geschäftslokal, das dieser Aktivität gewidmet ist (Artikel 27 Gesetz 35/2006). Einzig und allein in diesem Fall ist die Inhaberschaft der Beteiligung an einer Körperschaft mit Immobiliengütern von der Steuer befreit. 13.5 Vermögensteuer auf den Balearen für Residenten Die Residenten der Balearen bezahlten 2011 keine Vermögensteuer, weil die balearische Regierung mittels Gesetzesdekret 6/2011 über dringende Steu- ermaßnahmen, verabschiedet durch den Ministerrat der Balearen-Regie- rung am 2. Dezember 2011 (Balearisches amtliches Verlautbarungsblatt BOIB 6/12/2011), eine Gutschrift von 100% einführte. Madrid und Valencia haben die Steuer von ihren Residenten ebenfalls nicht eingetrieben. Nun haben die Balearen, wie es auch schon Valencia getan hat, entschieden, die Steuer wieder einzuführen und bereits für 2012 anzuwenden. Aktuell ist somit Madrid die einzige autonome Region, die sie bei ihren Bewohnern nicht erhebt. Fälligkeit der Vermögensteuer Die Steuer wird am 31. Dezember eines jeden Jahres fällig und betrifft das Vermögen, das der Steuerpflichtige zu diesem Datum besitzt. Somit ist die Fälligkeit der Steuer an die Verhältnisse, die zu diesem jeweiligen Stichtag vorliegen, gebunden. Die notwendige Steuererklärung für die Vermögensteuer ist spätestens am 30. Juni des jeweiligen Folgejahres einzureichen, gleichzeitig erfolgt die entsprechende Zahlung. Diese Einreichungs- und Zahlungsfrist gilt für Residenten wie auch für Nichtresidenten.

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