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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 168 read different Meistens wird ein Options­ vertrag (Kauferklärung) über das zu kaufende Objekt abgeschlossen. Dies erfolgt mit den genauen Daten der Vertragsparteien, der genauen Bezeichnung des Kaufobjektes, dem Zeitpunkt der Begründung der Escritura und den Zahlungsmodalitäten. Meistens wird bei Abschluss dieses Vertrages eine Anzahlung von 5 % - 10 % des Gesamtkaufpreises gezahlt. Dieser Optionsvertrag hat sich im Rechtsgeschäft mit Kunden, bei denen in deren Heimatland die notarielle Urkunde ein Grundstücksgeschäft begründet, als gängige Praxis eingebürgert. Die genauen sonstigen Bedingungen – auch eine eventuelle Begründung einer Hypothek – werden dann erst in der Escri- tura vorgenommen. Die zuvor dargestellten rechtlichen Grundlagen gelten umfänglich auch für den Optionsvertrag, da dieser die Bedingungen des „privatschrift­ lichen Vertrages“ gemäß Código Civil erfüllt. Es geschieht mitunter, dass Immobilien per Optionsvertrag mehrfach verkauft werden. Bei der Begründung des Optionsver- trages sind beiden Parteien alle Möglich­ keiten gegeben, ihre unter- nehmerischen Forderungen einzu- bringen. So ist z. B. die Zeitspanne zwischen Zahlung der Options­ prämie und Unterzeichnung der Escritura mit Zahlung der Gesamtkaufpreissumme bei größeren Bauträgermaßnahmen sicher ein Verhandlungspunkt. Bis der Bauträger alle rechtlichen und bau- rechtlichen Gegebenheiten überprüft hat, können schon einige Monate ver- gehen. Weiterhin ist meistens ein Verhandlungspunkt, ob die Options­ prämie bei bestimmten Voraussetzungen an den Bauträger oder Erwerber zurückzu- zahlen ist, wenn sich die gedachten Erwartungen ändern. Alle möglichen Ver- handlungsergebnisse sind in diesem Options­ vertrag integrierbar, es gibt kaum rechtliche Restriktionen. Wir dürfen an dieser Stelle nicht verschweigen, dass es leider eine nicht zu unterschätzende Zahl von Grundstücksverkäufern gibt, die diese gesetzlich legitimierte Art des Grundstücksverkaufs betrügerisch nutzen.

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