Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca - 15.2 Die Escritura

Auswandern nach Mallorca

Seite 169 Immobilienkauf in Spanien – Grundlagen Es geschieht mitunter, dass Grundstücke und Häuser per Optionsvertrag mehrfach verkauft werden. Diese Betrüger treten dann meistens mit einem vertrauenswürdig erscheinenden so genannten Rechtsberater auf und weisen anhand von – meistens gefälschten – Dokumenten das vermeintliche Eigentum nach. Eine Besichtigung ist meist unproblematisch, da sehr viele Eigentümer, deren Häuser zum Verkauf stehen, ihre Schlüssel zwecks Besichtigung Dritten übergeben haben. Da leider einige Mitbürger, die nach Spanien kommen, um Häuser zu erwerben, ab dem Zeitpunkt, zu dem sie den Flieger verlassen, nicht mehr unbedingt den Verstand als zentrale Instanz des Handelns einsetzen und keinen professio- nellen Rat und auch keine professionelle Kontrolle vornehmen lassen, fallen diese häufig solchen Betrügern in die Hände und sind eine leichte Beute. Es gibt qualifizierte Berater, die eine Vertragsprüfung für ein Honorar von 0,5 % bis 1,5 % der Kaufsumme vornehmen. Solide Makler überprüfen die tatsächliche und rechtliche Situation der Immobilie ebenfalls, bevor ein Objekt in die Vermarktung aufgenommen wird. Meistens sind es die „einmaligen Schnäppchen“, mit denen sich die schwarzen Schafe bereichern und so den gesamten Markt in Misskredit bringen. 15.2 Die Escritura Escritura pública heißt „öffentliche Niederschrift“. Jede notarielle Urkunde ist eine Escritura. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat es sich allerdings eingebür- gert, den notariellen Kaufvertrag für ein Grundstücksgeschäft als „Escritura“ zu bezeichnen. Nach ständiger Rechtsprechung der spanischen Gerichte gehen diese davon aus, dass die Escritura alle endgültigen Festlegungen der Vertragspartner enthält, da die Escritura wie geschildert nach dem privat­ schriftlichen Vertrag geschlossen wird. Die Escritura steht rechtlich über dem privatschriftlichen Vertrag. In einer Rechtsstreitigkeit, bei der eine Escritura begründet wurde, kann man sich nicht mehr auf den privatschriftlichen Vertrag berufen.

Seitenübersicht