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Auswandern nach Mallorca - 15.3 Vertragsbedingungen

Auswandern nach Mallorca

Seite 170 read different In der Praxis werden in der Escritura u.a. auch Grunddienstbarkeiten, Steuer- und Kostentragungspflichten, Wegerechte, Wasserrechte und die Bezahlung der Plusvalía (Wertzuwachssteuer) geregelt. Ein sicherer Eigentumserwerb ist nur mittels eines notariellen Kaufvertrages möglich. Das Wesentliche an der Escritura ist aber, das sie Voraussetzung für die Eintragung des Eigentumswechsels ins Eigentumsregister (Registro de la Propiedad) ist. Durch die Eintragung im Eigentumsregister erhält der zukünftige Käufer das Recht des Erwerbs „durch das Prinzip des guten Glaubens“, also das Vertrauen auf die Richtig­ keit des Grundbuchs. Nur durch die Eintragung oder Vormerkung als neuer lastenfreier Eigentümer kann sich der Erwerber gegen Doppel- oder Mehrfachverkäufe oder gegen Zwangsvollstreckungsmaßnah- men, die den Alteigentümer betreffen, schützen. Nach der durchgeführten Beurkundung hat der Notar gemäß des ­ Reglamento Notarial (RN / Spanische Notarordnung) den Parteien eine beglaubigte Abschrift (copia autorizada) auszuhändigen. Der Notar ist weiterhin gem. Art 249 Abs. 2 RN verpflichtet, durch Telefax oder auf andere Weise das zustän- dige Eigentumsregister über die Beurkundung zu unterrichten, damit eine entsprechende Vormerkung (asiento) eingetragen wird. Der Notar betreibt die Eintragung ins Register nicht selbst. Vielmehr wird regelmäßig eine Gestoria, also ein privates Büro für die Abwicklung von Behördenverfahren, beauftragt. Die Escritura muss zum Schluss mit drei Stempeln versehen sein, um als Eigen- tumsnachweis zu gelten. Das sind der Eingangsstempel des Eigentumsregis- ters, der Stempel des Finanzamtes nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer und schließlich ein nochmaliger Stempel des Eigentumsregisters, aus dem hervorgeht, dass die Eintragung ins Eigentumsregister erfolgt ist. 15.3 Vertragsbedingungen Wie bisher beschrieben, sollten alle Vereinbarungen in der Escritura aufgeführt sein, damit im evtl. Streit eine beweiskräftige Urkunde vorliegt.

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