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Auswandern nach Mallorca - 15.18.2 Baugenehmigung

Auswandern nach Mallorca

Seite 182 read different Baugelände wird. In diesem Rahmen existiert eine Reihe von Projekten, wie beispielsweise das Umlegungsverfahren (proyecto de compensación) im Koope- rationssystem der Bodenausführung auch Parzellierungsverfahren (proyecto de reparcelación) genannt. Dieses Verfahren bestimmt die Rechte der Eigentümer in Bezug auf die aus der Neuordnung des Bodens hervorgegangenen Grundstücke sowie die Zuweisung der geschätzten Erschließungskosten, die jedem obliegen. Im Rahmen des Enteignungsverfahren (proyecto de expropiación) werden die zu enteignen- den Flächen bestimmt und deren Wert durch die Gemeinde bestimmt. Die Urbanisierungsverfahren (proyecto de urbanización) enthalten alle nötigen technischen und wirtschaftlichen Bestimmungen, um die Gelände mit Strassen, Beleuchtung, Strom, Wasser, Telefon und Müllabfuhr auszustatten. 15.18.2 Baugenehmigung Jede Baumaßnahme, also auch Umbauten und Fassadenänderungen, kann nur aufgrund einer Baugenehmigung (licencia de obra) durchgeführt werden. Für die Zulässigkeit der Bebauung sind die Einhaltung des spanischen Baugesetzes und die Übereinstimmung mit den Bauleit­ plänen unabdingbar. Die Erteilung der Baugenehmigung ist bei Erfüllung der Vorschriften kein „Kann“, sondern ein „Muss“. Die Baugenehmigung wird von der Gemeinde erteilt, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt. Der Bau- antrag muss als Anlage genaue Pläne enthalten, die von einem Architekten, der Mitglied der zuständigen Architektenkammer sein muss, abgezeichnet werden. Die Bau- pläne werden von dieser Architektenkammer, die praktisch die Funktion der technischen Genehmigungsbehörde ausübt, geprüft und gestempelt. Dieser Stempel wird u. a. dann nicht erteilt, wenn der einreichende Architekt keine Erklärung beifügt, in der er die Bezahlung seines Honorars bestätigt.

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