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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 188 read different ► ► Die Einflusszone (zona de influencia) Die unmittelbar am Meer gelegene Strandzone soll grundsätzlich im Staatsei- gentum bleiben. In der Schutzzone von 100 Meter ist zwar privates Eigentum zulässig; es sind aber erhebliche Einschränkungen im Wege einer staatlichen Dienstbarkeit (servidumbre) vorgesehen. Für die Einflusszone (500 Meter) gelten bestimmte Auflagen für die Gemeinden im Hinblick auf die Ausweisung von Baugebieten; daneben muss der Zugang zum Strand gesichert bleiben, ebenso müssen Flächen für Parkplätze vorgesehen werden. Eigentümer von Häusern unmittelbar am Strand können sich also durch das Küstengesetz plötzlich in der Lage befinden, dass sie kein geschütztes Eigentum mehr haben, sondern vielmehr nur noch Inhaber einer Nutzungskonzession des spanischen Staates sind. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass danach das Haus abgerissen werden muss. Bei der Jefatura Provincial de Puertos y Costas (Küstenbehörde) sollten unbe- dingt im Vorfeld eines Erwerbs die entsprechenden Informationen eingeholt werden.

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