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Auswandern nach Mallorca - 16. Energieeffizienz

Auswandern nach Mallorca

Seite 189 Energieeffizienz 16. Energieeffizienz 16.1 Gesetzliche Grundlagen Mit der EG-Richtlinie 2002/91/EG, und der überarbeiteten Fassung 2010/31/ EU wurden die europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen sogenannten Energieausweis für Neu- und Altbauten gesetzlich vorzuschreiben. Seit der Einführung der spanischen Baunormen CTE (CÓDICO TÉCNICO DE LA EDIFICA- DIÓN) im Jahr 2007 ist es bereits Pflicht, für Neubauten durch den Architekten eine Energiebedarfsberechnung erstellen zu lassen. Mit dem Erlass des königlichen Dekrets Nr. 235/2013 vom 5. April 2013 sind in Spanien von dieser Regelung nun auch alle Bestandobjekte betroffen, die vor dem Jahr 2007 erstellt wurden. Ziel der Einführung der neuen Gesetze ist die Reduzierung des CO2-Ausstoßes, sprich der Treibhausgase. Man unterscheidet generell zwischen dem Energieverbrauch und dem Ener- giebedarf. In Spanien ist im Gegensatz zu Deutschland nur die Energiebedarfs- berechnung zugelassen. Das Ergebnis wird in einer Plakette aufgezeigt, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten. Anhand einer Skala wird die Immobilie klassifiziert, beginnend bei der Kategorie „A“ (geringer Verbrauch) bis hin zur Kategorie „G“ (hoher Verbrauch). Nach ersten Hochrechnungen anhand der bislang durch- geführten Berechnungen wurden nur 0,2 % aller überprüften Immobilien mit der höchsten Kategorie „A“ bewertet, ca. 50,4 % mit „E“. Abbildung 18: Energiezertifikat

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