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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 194 read different ► ► Wenn die Kontrolle über eine Körperschaft erlangt wird, deren Anlagevermögen zumindest zu 50 % aus Immobilien in Spanien besteht, die keiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeiten zuzuschreiben sind, oder wenn bei Erlangung der besagten Kontrolle sich der Beteiligungsanteil an derselben erhöht. ► ► Wenn die Kontrolle über eine Körperschaft erlangt wird, in deren Anlagevermögen Wertpapiere enthalten sind, die erlauben, die Kontrolle über eine andere Körperschaft auszuüben, deren Anlagevermögen zu mindestens 50 % aus Immobilien in Spanien besteht, die keiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit zuzuschreiben sind, oder wenn bei Erlangung der besagten Kontrolle sich der Beteiligungsanteil an derselben erhöht. ► ► Wenn die übertragenen Wertpapiere aufgrund der Einbringungen von Immobilien erhalten wurden, die aus Anlass der Gründung von Gesellschaften oder der Erweiterung ihres Gesellschaftskapitals durchgeführt wurden, sofern die besagten Wertpapiere nicht unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeiten zuzuschreiben sind und zwischen dem Datum der Einbringung und dem der Übertragung nicht eine Frist von drei Jahren verstrichen wäre. ► ► In jenen Fällen, da die Übertragung der Wertpapiere den zitierten Steuern gemäß den Bestimmungen im oben aufgeführten Absatz 2 ohne Befreiung unterworfen wäre, gelten die folgenden Regeln: ► ► Um das Anlagevermögen zu ermitteln, werden die Netto-Buchwerte aller verbuchten Güter durch deren jeweilige Realwerte ersetzt, die zu jenem Datum festgelegt werden, an dem die Übertragung oder der Erwerb stattfindet. In diesem Sinn ist der Steuerpflichtige dazu verpflichtet, eine Inventur des Anlagevermögens zum besagten Datum anzulegen und dieses der Steuerbehörde auf deren Anforderung hin zur Verfügung zu stellen

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