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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 201 Wertzuwachssteuer In der Praxis wird die Wertzuwachssteuer in aller Regel vom Käufer getragen. Die Steuer ist innerhalb von 30 Tagen ab der notariellen Beurkundung zu zahlen. WICHTIGE ÄNDERUNG: Der Oberste Spanische Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat im März 2012 diese häufig angewendete Verlagerung der Bezahlung durch den Käufer für nichtig erklärt. Als Begründung wird insbesondere angeführt, dass es sich nicht um eine indi- viduell vertraglich verhandelbare Vereinbarung handelt. Weiterhin – so lautet die Begründung – sehen auch die spanischen Verbraucherschutz-Bestimmun- gen die Nichtigkeit solcher Klauseln vor. FAZIT: Diese Steuer ist seit März 2012 vom Verkäufer zu entrichten. Solle trotzdem eine andere Zahlung vereinbart werden hat der Käufer ein Rück- trittsrecht vom Kaufvertrag!

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