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Auswandern nach Mallorca - 19.3 Anwendungsfälle

Auswandern nach Mallorca

Seite 206 read different 19.3 Anwendungsfälle Als Sanierung (Rehabilitación) gilt eine umfassende, in die Gebäudestruk- tur eingreifende Maßnahme, die bestimmte Kriterien erfüllen muss. Die wichtigsten: ► ► Es muss sich um eine Immobilie zu Wohnzwecken handeln. ► ► Der Wert der Arbeiten muss zumindest 25 Prozent des Erwerbspreises (bis 2 Jahre nach Erwerb) bzw. des Marktwerts zu Beginn der Arbeiten, abzüglich der Kosten für das Grundstück, handeln. ► ► Mehr als 50 Prozent der Arbeiten müssen der Konsolidierung oder Behandlung von strukturellen Elementen, Fassaden oder Abdeckungen oder aber bestimmten Erweiterungs- oder Verbesserungsmaßnahmen wie z.B. der Einrichtung behindertengerechter Strukturen gelten. FAZIT: Eine solche Maßnahme wird nach wir vor mit einer verminderten IVA von 10 Prozent belegt. Es gilt aber für diese Fälle auch die Umkehr der Steu- erlast – wie in Abbildung 14 dargestellt. 19.3.1 Reforma Im Unterschied dazu steht die Reforma, die bei Immobilien in Eigennutzung ebenfalls mit einer verminderten IVA von 10 Prozent belegt ist. Das ist eine Sanierung, eine Reparatur oder ein Umbau, bei der/dem die Kriterien der Rehabilitación nicht erfüllt werden. Es muss sich in diesen Fällen auch um ein Wohnobjekt in Eigennutzung handeln, der Wert des verwendeten Materials muss weniger als 40 Prozent der Gesamtkosten betragen, bzw. müssen die Arbeitskosten mehr als 60 Prozent ausmachen. Jedoch muss der Leistungs- empfänger eine Privatperson sein, was zur Folge hat, dass keine IVA-Umkehr praktiziert wird. Im Fall der Vermögensgesellschaft wiederum hat das zur Konsequenz, dass der Vorzugssteuersatz nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Rechnungen auf den Mieter ausgestellt werden.

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