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Auswandern nach Mallorca - 22.1.6 Mieterlöse – Ingresos

Auswandern nach Mallorca

Seite 229 Das neue BFH-Urteil – Signifikante Problemkreise 22.1.6 Mieterlöse – Ingresos Ihre besondere Aufmerksamkeit möchten wir auf die Position „Erlöse - Ingre- sos“ lenken. Das beschriebene BFH-Urteil hat an dieser Position angesetzt, da der Steuerpflichtige keine Miete an die Gesellschaft gezahlt hat. Auch wenn Miete gezahlt worden wäre, stellt sich hier auch immer die Frage welche Miete wäre angemessen, insbesondere deshalb, weil es in Spanien keinen Mietspiegel wie z.B. in Deutschland gibt. ACHTUNG: An dieser Stelle der Hinweis, dass das deutsche Finanzamt kei- nesfalls an die Festsetzungen des spanischen Finanzamtes gebunden ist. Es kann einen anderen Mietpreis oder auch einen anderen Wert der Immobilie festsetzen. Für die Berater gilt es somit bei der Beratung und Gestaltung immer auch die deutsche Seite zu betrachten und entsprechende Argumentationen und/oder Verteidigungspositionen aufzubauen. Wir lassen uns in der Regel „Mietgutachten“ eines anerkannten Wertgutach- ters erstellen. Es ist darauf zu achten, dass bei dieser Wahl darauf geachtet wird, dass diese Gutachter auch vom spanischen Finanzamt anerkannt wer- den. Aus unserer Praxis können wir berichten dass wir mit diesen Gutach- ten bisher keine Anerkennungsprobleme – auch gegenüber dem deutschen Finanzamt – hatten. Im beschrieben Beispiel hat eine namhafte Gutachtergesellschaft einen Miet- wert für die beschriebene Beispiel-Immobilie, mit einem Gesamtkaufpreis von 4 Mio. €, in Höhe von 100.000,00 € festgestellt. Im folgenden Kapitel beschreiben wir nun was in Deutschland passiert wäre – aufgrund des ergangenen Urteils des BFH – wenn bei dieser Gesellschaft keine Miete angesetzt und bezahlt worden wäre.

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