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Auswandern nach Mallorca - 23. Touristische Vermietung – eine Besonderheit

Auswandern nach Mallorca

Seite 239 Touristische Vermietung – eine Besonderheit 23. Touristische Vermietung – eine Besonderheit 23.1 Gesetzliche Regularien Aufgrund des neuen Tourismusgesetzes der Balearen 8/2012 vom 19. Juli 2012, in Kraft getreten am 9. August 2012, ist die touristische Vermietung von Unterkünften, die nicht offiziell registriert sind, im Rahmen der Ferienvermie- tung oder touristischen Nutzung untersagt. Damit eine Unterkunft offiziell registriert werden kann, ist der Vermieter (Eigentümer) der jeweiligen Immobilie verpflichtet, eine entsprechende Lizenz bei der Tourismusbehörde (Dirección General de Turismo) zu beantragen. Es müssen folgende Kriterien erfüllt sein: ► ► Eine Ferienvermietung ist grundsätzlich nur möglich bei: • Alleinstehenden Einfamilienhäusern • Doppelhaushälften Die Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder Doppelhaus- hälfte, die in verschiedene Wohneinheiten unterteilt sind, ist ausdrücklich verboten und wird mit hohen Strafen belegt. ► ► Mindestvoraussetzungen für die Beantragung der Lizenz: • Maximale Zimmerzahl: 6 • Maximale Bettenanzahl: 12 • Bäder: 1 Bad für 3 Betten • Längste Mietdauer: 2 Monate an eine Partei Folgende Dienstleistungen dürfen erbracht werden: Periodische Reinigung, Bettwäsche, Haushaltswäsche. Bereitstellung und Ersatz von allgemeinem Hausrat, wie Gläser, Teller, Töpfe, Pfannen etc., Instand­ haltung der Einrichtungen, Gästebetreuung zu normalen Geschäftszeiten.

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