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Auswandern nach Mallorca - 23.2 Steuerliche Konsequenzen

Auswandern nach Mallorca

Seite 240 read different ► ► Folgende Unterlagen werden benötigt • Formular DRIAT (offizielles Antragsformular) • Beglaubigte Kopie des Personalausweises, der NIE und der Nachweis der Eigentümerstellung • Beschreibung der Immobilie • Grundstücksfläche • Daten über die Lage der Betten, Grundfläche der genutzten Räume etc. • Adresse der Immobilie • Beschreibung der Gemeinschaftszonen mit Angabe zur Lage für die Eingangshalle, Rezeption, hygienische Einrichtungen, Esszimmer und sonstige Einrichtungen (Schwimmbad, Garten, Sauna, etc.) • Grundriss ► ► Ausgefüllter amtlicher Fragebogen 23.2 Steuerliche Konsequenzen Sobald diese Lizenz vorliegt, übt man nach spanischem Nichtresidentengesetz eine gewerbliche Tätigkeit aus, die auch der Umsatzsteuer unterliegt. Das hat zur Konsequenz, dass man eine entsprechende Buchhaltung erstellen muss. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung sind die entsprechenden Mieterlöse der Feriengäste zu erfassen. Die Kosten werden unter Anrechnung der entspre- chenden Vorsteuer erfasst. Ebenfalls ist auf den Gebäudeteil eine Abschrei- bung anzusetzen, die zwischen 1 % – 2 % liegt. Der ermittelte Gewinn – wenn dann einer anfällt – wird in Spanien mit dem Steuersatz von 24,75 % besteuert. In Deutschland erfolgt im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens eine Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer.

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