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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 243 Kontroll- und Strafmechanismen: Spanien Sehr breite Auslegung Das rechtliche Konzept des Tatbestandes der Geldwäsche ist im neuen Gesetz sehr breit ausgelegt, sodass auch Beihilfe in jeglicher Form unter Strafe steht, bis hin zum wissentlichen Erwerb oder zur Nutzung von Gütern, die aus straf- barer Tätigkeit stammen. Um sich als Komplize von Geldwäsche strafbar zu machen, mussten die Güter bis 2010 aus Straftaten stammen, die mit einer gültigen Haftstrafe von min- destens 3 Jahren belegt waren. Seit dem neuen Gesetz reicht eine Straftat jeglicher Art, auch wenn kein Gerichtsurteil vorliegt und unabhängig von deren Gewicht. Dazu gehört z.B. auch der Besitz von unversteuertem Geld. Diese Berufe sind vom Geldwäsche-Gesetz betroffen Das Gesetz betrifft zunächst jene Sektoren, denen schon bislang besondere Verpflichtungen im Umgang mit Kunden auferlegt waren, wie Finanzinstitute, Versicherungen, Geldtransportunternehmen, Notare sowie auch Rechtsan- wälte und Steuerberater, wenngleich nicht alle im selben Umfang. So sind Rechtsanwälte von einigen Verpflichtungen ausgenommen, weil sie im Ver- hältnis mit ihren Mandanten das Berufsgeheimnis wahren müssen und dürfen. Daneben gelten die Bestimmungen des Gesetzes u.a. für Immobilienmak- ler, Spielcasinos, Kunst- und Antiquitätenhändler, Geldtransportfirmen sowie bestimmte Stiftungen und Vereinigungen. Generell werden aber auch Perso- nen und Körperschaften, die mit Risiko- oder allgemein mit Investitionskapital arbeiten, in die Pflicht genommen, zum Beispiel die Verwalter von Pensions- fonds oder Investitionsdienstleister wie Vermögensberater. Dazu verpflichtet das Geldwäsche-Gesetz Die Verpflichtungen, die den Betroffenen erwachsen, lassen sich in drei Kate- gorien einteilen: Sorgfaltspflicht, Informationspflicht sowie Verpflichtung zur internen Kontrolle.

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