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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 253 Kontroll- und Strafmechanismen: Spanien ► ► Die Nutzung einer eingeschalteten Person oder Personen auf solche Weise, dass die Identität des wahren Steuerpflichtigen verborgen bleibt. ► ► Die besondere Bedeutung und Schwere des Betrugs im Hinblick auf die Betrugssumme oder die Existenz einer organisatorischen Struktur, die eine Vielzahl von Steuerpflichtigen betrifft oder betreffen kann. ► ► Über die angeführten Strafen hinaus wird dem Verantwortlichen der Verlust der Möglichkeit auferlegt, für einen Zeitraum von drei bis sechs Jahre Subventionen oder öffentliche Hilfen zu erhalten und das Recht auf den Genuss von Steuervergünstigungen oder -anreizen oder der Sozialversicherung auszuüben.“ (Gültige Fassung: LO 10/1995). Im Hinblick auf die Festlegung der im vorher- gehenden Absatz erwähnte Summe (120.000,00 €), wenn es sich um Steuern, Vorsteuern/Einbehalte, Akonto-Einzahlungen und Rückerstattungen periodi- scher Natur oder aus periodischen Erklärungen handelt, so gilt die hinterzo- gene Summe jedes Besteuerungs- oder Erklärungszeitraums, und wenn diese weniger als zwölf Monate umfassen, so bezieht sich der Hinterziehungsbetrag auf das Kalenderjahr. In den anderen Fällen versteht sich der Betrag in Bezug auf jeden einzelnen der verschiedenen Titel, aufgrund derer ein steuerbarer Umstand verrechenbar ist. Sollte in jedem Geschäftsjahr und jeder Steuer ein Betrug festgestellt werden, der sich auf mehr als 120.000,00 € beläuft, so besteht die Möglichkeit der Einstufung als strafrechtlich geahndeter Steuerbetrug. Verschiedenen Rechtssprüchen zufolge kann nicht die Unterlassung der Steu- erzahlungen als Steuerbetrug angesehen werden, sondern die betrügerische Haltung mittels Handlungen und Unterlassungen mit dem Ziel, die Quantifi- zierung der die Steuerschuld definierenden Elemente zu umgehen. Definitiv besteht die Möglichkeit der Einstufung als Steuerbetrug in jenem Fall, da eine betrügerische Absicht dem Finanzamt gegenüber festzustellen ist. Diese Argumentation wird auch angewendet, wenn eine nicht auslegungs- fähige Steuervorschrift nicht angewendet wurde.

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