Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 257 Kontroll- und Strafmechanismen: Spanien Chance für späte Reue Selbst wer späte tätige Reue zeigt, kann daraus Vorteile ziehen. Wer als Ver- dächtiger eines Steuerdelikts eine Vorladung erhält, hat zwei Monate Zeit, um einen einen mildernden Umstand zu schaffen, indem er den Tatbestand anerkennt und seine Steuerschuld begleicht. Der Richter kann in diesem Fall das Strafmaß um ein oder zwei Grade absenken. Wohlgemerkt: kann. Dieselbe Minderungsmöglichkeit eröffnet das Gesetz für andere Beteiligte am selben Steuerdelikt, wenn sie aktiv mit der Justiz zusammenarbeiten, indem sie zum Beispiel entscheidende Beweise liefern oder mit Hinweisen zur Festnahme des Schuldigen beitragen. Bei der Lektüre dieses neuen Absatzes in Artikel 305 denkt jeder, der die spani- sche Aktualität mitverfolgt, unwillkürlich an die zahlreichen Figuren des öffent- lichen Lebens, die in die Mühlen der Geldwäsche- und Steuerstrafgesetze gera- ten sind. Auf den Balearen etwa haben die Richter über die Möglichkeiten der Strafminderung das ehemalige Führungstrio der konservativ-nationalistischen Partei Unió Mallorquina gesprengt. Mehrere Ex-Spitzenpolitiker (darunter ein ehemaliger Tourismusminister) haben millionenschwere Bestechungszahlun- gen zugegeben und kooperieren aktiv mit der Justiz. Neuer „erschwerter“ Tatbestand Die Reform vom Dezember 2012 wurde aber auch dazu genutzt, eine neue Kategorie von Steuerstraftaten einzuführen, nämlich den „delito agravado“ (erschwerte Straftat), für den ein entsprechend schärferer Strafrahmen gilt. Mit Gefängnisstrafen von zwei bis sechs Jahren und Geldstrafen, die vom Doppelten bis zum Sechsfachen der hinterzogenen Summe reichen, können nunmehr Delikte geahndet werden, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist: ► ► Die hinterzogene Summe beträgt mehr als 600.000 Euro ► ► Der Betrug erfolgte im Schoß einer kriminellen Organisation oder Gruppe ► ► Die Verwendung zwischengeschalteter natürlicher oder juristischer

Seitenübersicht