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Auswandern nach Mallorca - 25.6 Steueroasen

Auswandern nach Mallorca

Seite 266 read different Bei der Nacherklärung von Kapitaleinnahmen über Auslandskonten sind auch mindernde Sachverhalte festzuhalten. Das gilt z.B. für Werbungskosten, da ausländische Banken oft großzügige Gebühren in Rechnung stellen. Auch die anrechenbare Quellensteuer aus Dividenden oder im Rahmen der EU- Zinsrichtlinie sollte genauso wenig vergessen werden wie Stückzinsen oder Verluste aus Finanzinnovationen als negative Kapitaleinnahmen. Sofern Erben Schwarzgeld im Nachlass finden, sind sie zur sofortigen Berichti- gung der ehemaligen Steuererklärungen des Verstorbenen verpflichtet. Sonst betreten sie selbst das Feld der Steuerhinterziehung. Diese Nachmeldung löst hohe Nachzahlungen inkl. Steuerzinsen aus und kann dazu führen, dass etwa die geerbte Immobilie versilbert werden muss. Über diese latente Belastung sind Vermögende schon zu Lebzeiten zu unterrichten, damit die Erben sie später in guter Erinnerung behalten. Sparer mit Auslandskonten sind darauf hinzuweisen, dass sie beim Grenz- übertritt in Nicht-EU-Länder Barmittel ab 10.000 EUR selbstständig angeben müssen. Besonders im Grenzgebiet zur Schweiz und nach Luxemburg sind mobile Zolltruppen unterwegs und kontrollieren Reisende. 25.6 Steueroasen Die Europäischen Union sowie die G 20 Staaten haben dem unfairen Steu- erwettbewerb und der Steuerhinterziehung offiziell den Kampf angesagt. Während die Maßnahmen gegen den unfairen Steuerwettbewerb zumeist sektorale Steuerbegünstigungen in eigentlichen Hochsteuerländern bekämp- fen will, wie dies bei Lizenzboxen in Luxemburg, den Finanzierungsboxen in den Niederlande oder den Patentboxen in Großbritannien ist, richtet sich der weitaus größere Teil der Maßnahmen gegen Steueroasen. Hierbei geht es regelmäßig um die Vermutung der Finanzverwaltungen, dass mittels eigener Gesellschaften in diesen Oasen in erheblichem Umfang Steuern hinterzogen werden. Die ursprüngliche Vorgehensweise, durch eine Verschärfung der gesetzlichen nationalen Vorschriften die Steueroasen zu erhöhter Kooperation zu zwingen, war durch die zwischenzeitlich zahlreich abgeschlossen DBA zum Informationsaustausch mit den Steueroasenländern nicht mehr notwendig.

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