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Auswandern nach Mallorca - 26.7 Spanische Krankenversicherung

Auswandern nach Mallorca

Seite 274 read different 2007. Ab dem Jahr 2008 sind Renten mit weniger als 22 T€ Zufluss an Jahres- bezügen nicht mehr der Einkommensteuer zu unterwerfen. Dies gilt nur, wenn die Gesamteinkünfte diesen Betrag nicht übersteigen. Deutsche Beamtenpensionen werden wie bisher voll besteuert, und zwar unabhängig vom Wohnort stets in Deutschland. In Spanien sind diese Renten aufgrund des derzeitigen DBA nicht zu versteuern. WICHTIG: Derzeit wird das DBA zwischen Deutschland und Spanien neu ver- handelt. Es ist davon auszugehen, dass sich bezüglich dieser Vorschrift einiges ändern wird. Wenn man in Spanien arbeitet, dürfen nach europäischen Rechtsregeln keine Nachteile bei der Rentenberechnung erfolgen. Man erhält dann zwei anteilige Renten. 26.7 Spanische Krankenversicherung Das Recht aller Bürger auf Gesundheitsschutz ist in Artikel 43 der spanischen Verfassung verankert. Damit ist nach spanischem Verständnis die Bürgerver- sicherung mit Verfassungsrang ausgestattet. Alle Bürger genießen, auch wenn sie der staatlichen Versicherung nicht als Arbeitnehmer oder Selbständige angehören, das Recht auf kostenfreie Behandlung, sofern sie bedürftig sind. Diese Voraussetzung erfüllt, wer weniger als 5.750,00 € jährlich verdient. Gleiches Recht haben alle EU-Bürger, die sich in Spanien aufhalten - und zwar unabhängig davon, ob sie in ihrem Heimatland versichert sind. Wer in Spanien lebt, muss sich allerdings bei seiner Gemeinde und bei der Ausländerpolizei angemeldet haben. Das Leistungsangebot des staatlichen Gesundheitssystems ist umfassend, aber für deutsche Begriffe etwas lückenhaft. Ein großer Kostenfaktor, die Zahnbe- handlung, ist nicht abgedeckt - die Folgen kann man im Straßenbild jederzeit besichtigen.

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