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Auswandern nach Mallorca - 27.2 Steuerliche Aspekte

Auswandern nach Mallorca

Seite 279 Beteiligungsstruktur für professionelle Investoren 27.2 Steuerliche Aspekte 27.2.1 Grundsätzliches Bei dem hier vorgestellten Konzept ist geplant, zur Realisierung einer Immo- bilienentwicklung mittels Darlehen von deutschen Investoren ausreichende Liquidität zu erhalten. Es stellt sich die Frage, ob die Zinsen, die vom Darle- hensnehmer zu zahlen sind, beim Empfänger in Deutschland dem Regelsteu- ersatz ( bis zu 48 % zzgl. Soli) oder dem Abgeltungssteuersatz (25 % zzgl. Soli) unterworfen werden. Diese Auswirkungen sind unter Berücksichtigung der spanischen und deut- schen Gesetzgebung zu betrachten. Dabei sind die Regelungen des neu abge- schlossenen DBAs (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen den beiden Ländern mit zu berücksichtigen. 27.2.2 Deutsche Regelungen Mit einem Darlehensvertrag wird der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Dar- lehensgeber das Erhaltene in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Gelddarlehen sind zivilrechtlich in den §§ 488 ff. BGB geregelt. Der Darle- hensnehmer muss das Geld abnehmen und bei Fälligkeit in derselben Höhe zurückerstatten. Die Hauptpflicht des Darlehensnehmers ist die Zinszahlung. Wird im Rahmen eines Darlehensvertrages eine Gewinnbeteiligung zugesagt, so ist diese Rechtsbeziehung ein sog. „partiarisches Rechtsverhältnis“. Partiarische Verträge stehen wegen des mit der Gewinnbeteiligung verbunde- nen gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Ziels einer stillen Gesellschaft zwar nahe, ihnen fehlt allerdings das entscheidende Merkmal der Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Die Abgrenzung in der Praxis ist mitunter schwierig. Für die Beurteilung kann die Bezeichnung eines Rechtsverhältnisses als stille Beteiligung oder Darlehen

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