Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 289 Verkaufsoptionen entsprechenden notariellen Vertrag übertragen werden. Der Notar ist ver- pflichtet, diese Verträge dem Finanzamt zu melden. Hält eine GmbH eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft, insbe- sondere einer GmbH oder Aktiengesellschaft, so werden die Gewinne dieser Beteiligungsgesellschaft bei dieser der normalen Besteuerung unterworfen. Von der Besteuerung ausgenommen sind jedoch Dividenden einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft sowie Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an in- oder ausländischen Tochterkapitalgesellschaften. Alle laufenden Betriebsausgaben können gewinnmindernd bei der deutschen GmbH geltend gemacht werden. Veräußerungsverluste oder Teilwertabschreibungen auf die Anschaffungskosten von Beteiligungen an Tochterkapitalgesellschaften dürfen jedoch nicht steuermindernd abgezogen werden. Als pauschalierte Korrektur für die Möglichkeit des Abzugs von Betriebsausgaben sieht das Gesetz vor, dass 5% der steuerfreien Dividenden oder Veräußerungsgewinne als sogenannte nichtabziehbare Betriebsausgaben behandelt werden und als gewöhnlicher Gewinn versteuert werden. Bei der folgenden Abbildung haben wir die Berechnung für die Besteuerung nach diesen beschriebenen Vorschriften dargestellt. Die deutsche GmbH hat den Gewinn von 5 % mit dem normalen Körperschaftssteuersatz und der Belastung durch Gewerbesteuer zu versteuern. Wir gehen hier beispielhaft von einer Besteuerung von 1,5 % aus, d.h. 30 % Steuerbelastung auf die 5 % von 500.000,00 €. In unserem Beispiel hat die deutsche GmbH somit 7.500,00 € Steuern zu zahlen. Die in Spanien gezahlten 105 T€ können nicht angerech- net werden, da die Einkünfte in Deutschland vollständig befreit sind und die Korrektur um die 5% diese Qualifizierung nicht ändert. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt bei diesem Verkaufsbeispiel: 106,5 T€ > prozentuale Belastung von 21,30 %

Seitenübersicht