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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 292 read different An dieser Stelle weisen wir einmal mehr darauf hin, dass aufgrund des beschlossenen automatischen Informationsausgleiches zwischen den beiden Staaten Deutschland und Spanien die Finanzämter beider Staaten Kenntnis von dem Vorgang erhalten. In Deutschland erfolgt die Besteuerung des Vorganges nach dem geltenden Recht des „Teileinkünfteverfahren“, das wir unter dem Gliederungspunkt 16.1 schon beschrieben haben. Hiernach sind ab 2009 nur noch 40 % (vierzig) der Einkünfte von natürlichen Personen steuerfrei, soweit diese mit einer Beteiligung an Körperschaften zusammenhängen, wie es hier der Fall ist. Bei der folgenden Abbildung haben wir die Berechnung für die Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren vorgenommen. In unserem Beispiel hat der deutsche Steuerbürger noch 14.700,00 € zu zahlen. Die in Spanien gezahlten 73.500,00 € werden in Deutschland angerechnet. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt bei diesem Verkaufsbeispiel: 150.000,00 € Belastung in der spanischen S.L plus 88.200,00 € durch die Ausschüttung, d.h. in Summe ist auf einen Gewinn von 500.000,00 € eine Steuerlast von 238.200,00 € entstanden. Das entspricht einer prozentualen Belastung von 47,64 %

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