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Auswandern nach Mallorca - 2.9.2 Das Zinshaus in Hamburg

Auswandern nach Mallorca

Seite 47 Steuerliche Behandlung – Steuerpflicht und Ansässigkeit 2.9.2 Das Zinshaus in Hamburg Eine vermietete Immobilie – unabhängig ob es sich um eine Wohnungsvermie- tung oder eine gewerbliche Vermietung handelt – führt gem. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Alle mit den Einnahmen in Zusammenhang stehenden Ausgaben sind abzugsfähig. Die Besteuerung erfolgt nicht im Wege des Quellensteuerein- behalts, sondern durch die Veranlagung, also die Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland. Der Gewinn aus der Veräußerung der Immobilie ist uneinge- schränkt steuerpflichtig, wenn die Immobilie zum Betriebsvermögen gehört. Wird die Immobilie im Privatvermögen gehalten, muss die Frist von 10 Jahren beachtet werden, in der die Immobilie nicht steuerfrei verkauft werden kann. Die Besteuerung von vermietetem inländischem Grundvermögen in Deutsch- land kann durch den Wechsel der Ansässigkeit nach Spanien nicht vermieden werden, da Deutschland sowohl nach nationalem deutschem Steuerrecht, wie auch nach dem Recht des Doppelbesteuerungsabkommens mit Spanien das Besteuerungsrecht hat. Besonderheiten sind jedoch bei Betriebsaufspaltungen über die Grenze geson- dert zu beachten, die in jedem Fall zu prüfen sind. Das gilt auch für Beteiligun- gen an Kommanditgesellschaften. Für die Zuordnung des Besteuerungsrechts nach dem DBA gilt ungeachtet der Zugehörigkeit der Immobilie zu einem gewerblichen / betrieblichen Ver- mögen oder zum privaten Vermögensbereich stets auch das sogenannte Belegenheitsprinzip. Hier handelt es sich gem. Art. 6 DBA um Einkünfte aus unbeweglichem Ver- mögen. D.h. die Erträge aus der Überlassung des Grundstückes besteuert die Bundesrepublik Deutschland, da hier das Grundstück liegt. Die Doppelbesteu- erung wird im Rahmen des DBA zwischen Deutschland und Spanien jedoch nicht durch die Freistellungsmethode, sondern durch die Anwendung der Anrechnungsmethode verhindert.

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