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Auswandern nach Mallorca - 3. Wesentlicher Unterschied

Auswandern nach Mallorca

Seite 53 Wesentlicher Unterschied 3. Wesentlicher Unterschied 3.1 Die „Autoliquidacion“ in Spanien Diese Verfahrensabläufe sind einem spanischen Steuerpflichtigen völlig fremd. Die Steuerpflichtigen in Spanien – ob spanischer Resident oder Nichtresident – müssen die notwendigen Steuererklärungen im Rahmen der Selbstversteu- erung („autoliquidacion“) abgeben. D.h., der Steuerpflichtige hat folgende Aufgaben selbst zu erledigen: ► ► Er muss selbst ermitteln, welche Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen sind. Bei knapp einhundert möglichen unterschiedlichen Steuererklärungen ist das bestimmt keine leichte Aufgabe. ► ► Er hat die Steuerklärung selbst zu erstellen oder erstellen zu lassen und auch auf die Fristen zur Abgabe zu achten. Fristverlängerungsmöglichkeiten, um die Steuererklärung zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen, gibt es nicht. ► ► Zeitgleich mit der Einreichung der Erklärung beim Finanzamt ist die zuvor selbst auszurechnende Steuerlast an das Finanzamt zu zahlen. Der Steuerpflichtige erhält keinen Steuerbescheid oder eine wie auch immer geartete Mitteilung des Finanzamtes über die Abgabe der eingereichten Erklä- rung oder die Zahlung der Steuerbeträge. Als Beweis für die Einreichung der Erklärung gibt es den elektronischen „Einreichungsnachweis“ und die „Zahl- bestätigung“ der Bank. Diese Belege sollte man zwingend aufbewahren. Wenn sich der Steuerpflichtige zu einem Einspruchsverfahren entscheiden sollte, gibt es keine Möglichkeit, den strittigen Steuerbetrag bis zur Entschei- dung über den Einspruch zu stunden. Die Steuer ist auf alle Fälle zu zahlen und wird dann bei einem gewonnenen Verfahren inkl. gesetzlich vorgeschriebener Zinsen an den Steuerpflichtigen ausgezahlt.

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