Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca - 3.2 Die „Veranlagung“ in Deutschland

Auswandern nach Mallorca

Seite 54 read different 3.2 Die „Veranlagung“ in Deutschland Die deutschen Steuerpflichtigen kennen in ihrem Steuersystem im Bereich der Einkommensteuer das sogenannte „Veranlagungsverfahren“ mit unterschied- lichen „Veranlagungsarten“. Vereinfacht gesagt wird man – wenn man es aus spanischer Sicht betrachtet – vom Finanzamt aufgefordert, gewisse Steuerer- klärungen einzureichen. Man wird auf Fristen hingewiesen und kann u.U. auch Fristverlängerungen beantragen, die in der Regel bei einer entsprechenden Begründung auch gewährt werden. Hat man dann die entsprechenden Steu- ererklärungen beim Finanzamt eingereicht, erhält man nach einer bestimm- ten Frist einen entsprechenden Steuerbescheid. Durch den Steuerbescheid wird man zu einer bestimmten Steuerzahlung zu einem definierten Datum aufgefordert. Weiterhin besteht die Möglichkeit, gegen diesen Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Beantragt man gleichzeitig die „Aussetzung der Vollziehung“ des strittigen Steuerbetrages, wird dieser in der Regel bis zur Entscheidung über den Einspruch gestundet.

Seitenübersicht