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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 58 read different ► ► Einkommen aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, die bestimmte gesetzliche Anforderungen nicht erfüllen, ► ► Einkommen aus Investmentfonds in gelisteten Steueroasen. Anders als in Deutschland besteht die allgemeine Bestimmung, dass das Ein- kommen in jenem Jahr steuerpflichtig ist (und Kosten in jenem Jahr steuerwirk- sam werden), in dem es vertraglich entsteht. Nur in ganz wenigen Sonderfällen gilt das Zuflussprinzip. Auch in Spanien besteht die Möglichkeit, dass die Ehepartner getrennte Erklärungen abgeben. Es gibt aber in Spanien keine „Splittingtabelle“ wie in Deutschland. Somit kann bei der „getrennten Veranlagung“ lediglich der entsprechende Progressionseffekt der Einkommensteuerbelastung optimiert werden. Bei der Wahl für die getrennte Veranlagung gelten die folgenden grundsätzlichen Regelungen: ► ► Einkommen aus Arbeit sowie die damit verbundenen Abzüge sind ausschließlich dem Einkommensempfänger zuzurechnen; ► ► Pensionen werden dem einzelnen Nutznießer zugerechnet; ► ► Einkommen aus mobilem Kapital sowie Kapitalerträge werden den einzelnen Besitzern der dafür maßgeblichen Eigentumspositionen zugerechnet, und zwar je nach dem ehelichen Güterrecht folgendermaßen: ► ► Wenn die Ehepartner nach dem Gütergemeinschaftsregime verheiratet sind, beiden auf Grundlage 50/50, es sei denn, es könnte eine andere Aufteilung belegt werden; und ► ► Wenn sie in Gütertrennung verheiratet sind, zur Gänze dem Besitzer (oder registrierten Halter) der entsprechenden Eigentumspositionen; und ► ► Geschäftseinkommen wird jener Person zugeschrieben, die das Geschäft regelmäßig und direkt betreibt oder die unabhängige fachberufliche oder künstlerische Tätigkeit ausübt.

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