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Auswandern nach Mallorca - 4.6.2 Neubewertungsrücklage

Auswandern nach Mallorca

Seite 64 read different Steuerzahler, die ihr Einkommen mit der (normalen oder vereinfachten) direk- ten Methode berechnen, können einen gewerblichen Freibetrag von 2.652 bis 4.080 Euro in Anspruch nehmen, abhängig vom gewerblichen Netto-Einkom- men. Der Freibetrag darf das gewerbliche Netto-Einkommen nicht übersteigen. Für behinderte Steuerzahler gilt ein erhöhter Freibetrag. Steuerzahler, für welche die vereinfachte direkte Methode angewendet wird, können diesen Freibetrag nicht kumulativ mit dem 5-prozentigen Abzug für angenommene Kosten ansetzen. Mit Wirkung für die Besteuerungszeiträume, die während der Jahre 2009 bis 2014 beginnen, können Personen, die gewerbliche oder freiberufliche Tätig- keiten ausüben, darüber hinaus das deklarierte Nettoeinkommen (vermindert um die oben genannten Reduktionen) um 20% reduzieren. Die Reduzierung gilt für Steuerzahler, deren Jahresumsatz 5 Millionen Euro nicht übersteigt und deren mittlerer Beschäftigtenstand bei weniger als 25 Angestellten liegt. Um diese Reduzierung in Anspruch nehmen zu können, muss der Steuerzahler den Mitarbeiterstand beibehalten oder erhöhen, d.h. der mittlere Beschäf- tigtenstand darf nicht unter einem Mitarbeiter oder unter dem mittleren Beschäftigtenstand im Jahr 2008 liegen. 4.6.2 Neubewertungsrücklage Gesetz 16/2012 vom 27. Dezember 2012 führte eine punktuelle Neubewer- tungssteuer ein. Unter diesem fakultativen Regime können berechtigte indi- viduelle Steuerzahler bestimmte Anlagewerte neubewerten, indem sie eine Reihe von Koeffizienten verwenden. Diese hängen vom Erwerbs- oder Produk- tionsjahr des Anlagewerts ab sowie von der Schuldenquote des Steuerzahlers. 4.6.3 Neue wirtschaftliche Betätigung Für individuelle Unternehmer, die ihr Unternehmen am oder nach dem 1. Januar 2013 in Gang setzen, gilt eine 20-prozentige Reduzierung auf das Netto- Einkommen aus diesen Tätigkeiten (unter bestimmten Bedingungen).

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