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Auswandern nach Mallorca - 4.8 Kapitalerträge

Auswandern nach Mallorca

Seite 67 Überblick spanische Einkommensteuer 4.8 Kapitalerträge 4.8.1 Das Konzept und die Behandlung von Kapitalerträgen Kapitalerträge und -verluste sind die Variationen des Wertes des Vermögens des Steuerpflichtigen, die sich ergeben, wenn sich Veränderungen in dessen Zusammensetzung ergeben, es sei denn, das Einkommensteuergesetz stuft diese Variationen als Erträge und Renditen ein. Kapitalerträge errechnen sich aus der Differenz zwischen dem Erwerbspreis (was die Kosten für die Verbesserung des Anlagewerts sowie alle mit dem Erwerb verbundenen Auslagen und Steuern beinhaltet) und dem Übertra- gungs- oder Verkaufspreis. Der Erwerbspreis wird im Fall des Immobilienbesit- zes sogar inflationsbereinigt. Jedoch können Sonderregelungen zur Anwendung kommen, zum Beispiel bei der Auflösung von Firmen. Eine Anti-Steuervermeidungs-Regelung gilt für Investmentfonds in gelisteten Steueroasen. Bei Steuerzahlern, die Anteile an solchen Fonds halten, wird davon ausgegangen, dass sie einen Mindest-Netto-Kapitalertrag von 15% des Erwerbspreises der Beteiligung oder der Differenz zwischen dem Erwerbspreis und dem Wert am letzten Tag des Fiskaljahres erzielen, wobei der höhere der beiden Werte angesetzt wird. Der Gewinn oder Verlust auf eine Schenkung wird als Unterschied zwischen dem Wert der Anlage für die Erbschaft- und Vermögensteuer und dem Erwerbswert berechnet. Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 gelten Kapitalerträge und -verluste nur dann als Kapitaleinkommen, wenn die Anlagepositionen, aus denen sich diese Gewinne ergeben, vom Steuerpflichtigen mehr als 1 Jahr lang gehalten wurden. Gewinne und Verluste aus Wertanlagen, die weniger als 1 Jahr lang gehalten wurden, werden den progressiven Einkommensteuersätzen (Regel- steuersatz) unterworfen.

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