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Auswandern nach Mallorca - 4.8.2 Steuerbefreite Kapitalerträge und Abzüge für reinvestierte Gewinne

Auswandern nach Mallorca

Seite 68 read different 4.8.2 Steuerbefreite Kapitalerträge und Abzüge für reinvestierte Gewinne Abzüge für reinvestierte Gewinne sind für jeden Steuerpflichtigen in Bezug auf seinen Hauptwohnsitz verfügbar. Das Gesamtentgelt muss in den neuen Hauptwohnsitz investiert werden, obwohl teilweise Reinvestition zu teilwei- sem Abzug führt. Diese Regelung ist nach Auffassung der EU nicht kompatibel mit geltendem EU-Recht, da sie nur für spanische Residenten und nicht für Nichtresidenten gilt. Es bleibt zu beobachten, wie sich Spanien in diesem Fall Bezüglich einer evtl. Gesetzesänderung verhält. Abzüge für reinvestierte Gewinne gelten auch für Kapitalerträge aus dem Verkauf von Anteilen an gelisteten Investmentfonds, wenn die Gesamtein- nahmen in ähnliche Anteile reinvestiert werden. Teilweise Reinvestition führt zu teilweisem Abzug. Eine Befreiung von der Einkommensteuer gilt für: ► ► Kapitalertäge, die sich aus einer Schenkung an berechtigende Schenkungsempfänger ergeben, zum Beispiel zentrale oder lokale Regierungen, das spanische Rote Kreuz, öffentliche Universitäten und rechtlich anerkannte Kirchen und gemeinnützige Organisationen; sowie ► ► Kapitalerträge für Personen im Alter von 65 Jahren oder darüber beim Verkauf des Hauptwohnsitzes. Achtung: Auch diese Regelung ist von der EU als nicht EU-konform beurteilt worden, da sie ebenfalls nur für Residenten und nicht für Nichtresidenten gilt. Es bleibt zu beobachten, wie sich Spanien in diesem Fall mit einer evtl. Gesetzesänderung verhält. ► ► Eine neue Ausnahme wurde durch das Königliche Gesetzesdekret 8/2011 vom 7. Juli 2011 für Kapitalerträge eingeführt, die sich unter bestimmten Voraussetzungen aus der Übertragung von Anteilen oder Beteiligungen an Start-ups oder neu gegründeten Firmen ergeben.

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