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Auswandern nach Mallorca - 4.9 Persönliche Abzüge, Freibeträge und Steuergutschriften

Auswandern nach Mallorca

Seite 69 Überblick spanische Einkommensteuer 4.9 Persönliche Abzüge, Freibeträge und Steuergutschriften 4.9.1 Abzüge Die allgemeine Bemessungsgrundlage, die durch Freibeträge für die Person und Familie reduziert wird, wird durch die folgenden Abzüge weiter reduziert: Beitragszahlungen an Gegenseitigkeitsversicherungen für Versicherungen, die Ableben, Witwerschaft, Waisenschaft, Ruhestand, Unfälle, Berufskrankheiten oder Berufsunfähigkeit abdecken oder Geldleistungen für Eheschließung, Mutterschaft, Geburt oder Tod gewähren, sind dann abzugsfähig, wenn solche Beiträge geleistet werden von: ► ► Fachkräften (z.B. Anwälte, Ärzte, Ingenieure), die keine Absicherung durch die Sozialversicherung für Selbständige gewählt haben; ► ► Angestellte, einschließlich deren Beiträge zur Arbeitslosen­ versicherung; sowie ► ► Selbständige, solange deren Beiträge die oben erwähnten Anlassfälle oder Geldleistungen betreffen. Darüber hinaus sind die Beitragszahlungen für private Pensionsversiche- rungspläne abzugsfähig. Die Arbeitgeberbeiträge (die dem Steuerzahler als Einkommen aus unselbständiger Arbeit zugerechnet werden), sind für den Steuerzahler ebenfalls abzugsfähig. Der jährlich abzugsfähige Gesamtbetrag der Beiträge ist der niedrigere der folgenden: ► ► 30% des Betrags von Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Arbeit (50 %, wenn älter als 50 Jahre), oder ► ► 10.000 Euro pro Beitragszahler (nicht pro Familie) (12.500 Euro, wenn älter als 50 Jahre). ► ► Behinderte Steuerzahler können höhere Beträge absetzen.

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