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Auswandern nach Mallorca - 4.11.2 Abgeltungssteuersatz

Auswandern nach Mallorca

Seite 74 read different 4.11.2 Abgeltungssteuersatz Die Bemessungsgrundlage für Kapitaleinkommen ist den folgenden progres- siven Steuersätzen gemäß der folgenden Tabelle unterworfen: Steuerpflichtiges Einkommen (€) Steuersatz (%) Bis zu 6.000 21 6.000,01 - 24.000 25 24.000 und darüber 27 Abbildung 3: Tabelle Abgeltungssteuer Kapital 4.12 Einbehaltungen Spanisches Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit, selbständiger Tätigkeit, Einkommen aus mobilem Kapital sowie Kapitelerträge, die von Residenten erzielt werden, können einem Einkommensteuereinbehalt („Retenciones“) unterworfen werden. Die einbehaltene Steuer wird generell als Einkommen- steuervorauszahlung behandelt und mit der endgültigen Einkommensteuer- verbindlichkeit des Steuerpflichtigen verrechnet. Einkommen aus unselbständiger Arbeit, einschließlich Pensionen, unterliegen einem allgemeinen Einbehalt gemäß einer Formel, die die persönlichen und familiären Umstände des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Für den Zeitraum 1. September 2012 bis 31. Dezember 2013 müssen Unter- nehmer, Selbständige, Künstler und Sportler Vorauszahlungen von 21% (15% vor dem 1. September 2012) oder 9% leisten. Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 beträgt der Einbehaltssatz 19%. Der Satz beträgt 9% (7% vor dem 1. September 2012) während der ersten drei Jahre der geschäftlichen Tätigkeit. Bis zu 6.00021 6.000,01 - 24.00025

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