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Auswandern nach Mallorca - 4.13 Verbindliche Auskünfte

Auswandern nach Mallorca

Seite 75 Überblick spanische Einkommensteuer Die folgenden Arten von Einkommen aus mobilem Kapital sind dem Einbehalt unterworfen: ► ► Dividenden, ► ► Zinsen (ausgenommen Zinsen auf Staatsanleihen), ► ► Royalties und ► ► der steuerpflichtige Teil von Einkommen aus Lebens- und Invaliditätsversicherungen Der Steuersatz ist allgemein 19%. Doch per Königl. Dekret 20/2011 wurde dieser Satz für 2012 und 2013 auf 21% erhöht. Kapitalerträge aus Beteiligungen an Investmentfonds unterliegen einem Ein- behalt von 19%, es sei denn, Abzüge für Wiederinvestition wären anzusetzen. Für 2012 und 2013 wurde der Einbehalt durch Königl. Dekret 20/2011 auf 21% erhöht. Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 wurde die Steuerbefreiung für Gewinne aus Gewinnspielen und Lotterien abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt wird der über 2.500 Euro liegende Betrag einer 20-prozentigen Quellensteuer unterworfen, die jedoch final ist, d.h. das Preisgeld wird nicht in die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer eingerechnet. 4.13 Verbindliche Auskünfte Die spanischen Steuerbehörden erstellen auf Anfrage eine verbindliche Aus- kunft. Diese sind für die Steuerbehörden bindend, und zwar auch hinsicht- lich anderer Steuerpflichtiger mit einem gleichgearteten Sachverhalt. Diese „verbindlichen Auskünfte“ müssen einerseits sehr konkret mit Angaben des Sachverhaltes und der gedachten Gesetzestexten erläutert werden und ande- rerseits den oder die betroffenen Steuerpflichtigen benennen. Die Steuerbe- hörden berechnen für diese „verbindlichen Auskünfte“ keine Gebühr. Somit fallen lediglich die Kosten für den Berater an, die je nach Komplexität des Falles i.d.R. bei ca. 2.500,00 € bis 4.000,00 € liegen.

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