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Auswandern nach Mallorca - 5.2 Lex Beckham

Auswandern nach Mallorca

Seite 78 read different ► ► Auch hier ist die Steuererklärung im Wege der Selbstversteuerung (autoliquidacion) abzugeben, d.h. der Steuerpflichtige hat die Erklärung nicht nur zu erstellen, sondern gleichzeitig muss er den von ihm selbst errechneten Betrag beim Finanzamt einzahlen. ► ► Wenn eine Immobilie z.B. Eheleuten zu gleichen Teilen gehört, muss jeder Ehepartner für seinen Anteil eine Steuererklärung abgeben. Aktuell hat das spanische Finanzamt noch keine Maßnahmen ergriffen die Steuerpflichtigen, die bisher keine entsprechende Erklärung abgegeben haben, zu sanktionieren. Da die Strafen bis zu 150% der nicht erklärten Steuerlast sein können, sollte überlegt werden, ob man diesen Sachverhalt bei sich selber einmal überprüft. Wenn die Immobilie vererbt oder verkauft wird, wird der Sachverhalt der Nichtabgabe zwingend bekannt. Für Nichtresidenten, die weitere Einkünfte in Spanien erzielen, gelten abwei- chende Regelungen, von denen wir einige beschreiben. 5.2 Lex Beckham Unter bestimmten Bedingungen kann eine Person, die nach Spanien zieht, um dort zu arbeiten, eine Besteuerung nach den Regeln für die individuelle Einkommensteuer (d.h. Besteuerung mit progressiven Steuersätzen, jedoch unter Abzug bestimmter Kosten und Freibeträge) oder nach den Regeln für die Einkommensteuer für Nichtresidenten wählen (d.h. Besteuerung mit einem pauschalen Steuersatz von 24%, jedoch ohne Anrechnung von Kosten oder Freibetrag), und zwar in jenem Steuerjahr, in dem sie nach Spanien zieht, sowie die folgenden 5 Jahre. Die Option ist verfügbar, wenn die betreffende Person: ► ► Zu keinem Zeitpunkt während der vergangenen 10 Jahre spanischer Resident war;

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