Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca - 5.4 Einkommen aus Investitionen

Auswandern nach Mallorca

Seite 80 read different Diese Regelung wird häufig nachgefragt. Wenn z.B. ein deutscher Arzt in Spa- nien für einige Monate im Jahr tätig sein will, ohne spanischer Steuerresident zu werden, ist das über diese Regelung möglich. 5.4 Einkommen aus Investitionen Nicht befreite Dividenden, Zinsen und Royalties spanischen Ursprungs wer- den einem finalen Einbehalt unterworfen. Der Steuersatz beträgt 19% für Dividenden und Zinsen sowie 24% für Royalties, es sei denn, unter einem Steuerabkommen wäre ein reduzierter Steuersatz anzuwenden. Jedoch wur- den per Königl. Gesetzesdekret 20/2011 die Steuersätze ab 2012 auf 21% (für Dividenden) und 24,75% (für Royalties) erhöht. Die Steuer wird auf das erhal- tene Bruttoeinkommen angesetzt, Abzüge durch Kosten sind nicht erlaubt. Dividenden, die von Nichtresidenten erzielt werden, sind bis zu 1.500 Euro pro Jahr steuerbefreit (jedoch wird der Einbehalt angewendet und es muss eine Rückerstattung beantragt werden). 5.5 Steuern auf Darlehenszinsen Viele Nichtresidenten halten ihre Immobilie über das Konstrukt einer S.L. Die deutschen Anteilseigner finanzieren dann häufig die Investition mit eigenen persönlichen Darlehen. Die Darlehenszinsen sind in Spanien aufgrund des geltenden DBAs nicht steuerpflichtig. Wir weisen aber darauf hin, dass die Darlehenszinsen in Deutschland der Besteuerung zu unterwerfen sind. 5.6 Verkauf von Gesellschaftsanteilen Seit dem 01.01.2013 gilt zwischen Deutschland und Spanien das neu ver- handelte DBA. Ab diesem Zeitpunkt erhebt der spanische Staat bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen eine Quellensteuer in Höhe von 21 %. Dieser Steuereinbehalt ist in Deutschland – auf die dort entstehende Steuer – anrechenbar.

Seitenübersicht