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Auswandern nach Mallorca - Vergleich Körperschaftsteuer

Auswandern nach Mallorca

Seite 85 Besteuerung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter in Spanien Vergleich Körperschaftsteuer 7. Besteuerung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter in Spanien Die Besteuerung von Einkommen oder Erträgen erfolgt in Spanien wie in der Mehrheit der EU-Staaten über folgende Steuerarten: ► ► Die Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF); ► ► Die Körperschaftsteuer (Impuesto de Sociedades, IS), die das steuerpflichtige Einkommen von Handelsgesellschaften und sonstigen juristischen Personen belastet; ► ► Die beschränkt steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen (Nichtansässig in Spanien) werden der spanischen Einkommensteuer für Nichtresidenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR) unterworfen. Die nachstehenden Ausführungen gelten grundsätzlich nur für aktive Gesell- schaften in der Rechtsform der juristischen Person. 7.1 Gesellschaftsteuer Bevor wir auf die Besteuerung der Gesellschaft eingehen, möchten wir eine Besonderheit erwähnen, die es z. B. in Deutschland nicht gibt. Bei der Grün- dung, Auflösung oder einer Kapitalveränderung der juristischen Person fällt in Spanien auf den Wert des entsprechenden Gesellschaftskapitals eine Steuer in Höhe von 1 % an (Ley del Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales ITP). Diese „Gesellschaftsteuer“ ist auch mit der schweizerischen Emissionsabgabe vergleichbar.

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