Auswandern nach Mallorca
Seite 92 read different 7.2.8 Besteuerung der Gewinnausschüttungen Schüttet die Gesellschaft Gewinne an ihre Anteilseigner aus, so hat sie 18 % Quellensteuer einzubehalten. Ist der Anteilseigner eine nicht in Spanien ansässige Person, so ist eine Quellensteuer von 24 % einzubehalten und an die Finanzbehörden abzuführen. Für den Anteilseigner wird dies in Spanien zur definitiven Besteuerung. Handelt es sich bei der Gesellschafterin um eine im EU-Ausland sitzende Kapitalgesellschaft, die mindestens zu 25 % an der spanischen Gesellschaft beteiligt ist, so sind die Dividenden grundsätzlich von der Quellensteuer befreit. Aufgrund des neu abgeschlossenen Doppelbesteuerungs abkommens vom Juni des Jahres 2007 zwischen der Schweiz und Spanien werden zwischen diesen beiden Ländern die Zinsen aus spanischer Sicht behandelt, als wenn die Schweiz EU-Ausland wäre. Ergänzend werden die Steuersätze (Nichtresidenten) von Niederlassungen, Dividenden und Kapitalerträgen gezeigt: Ertragsart Alter Steuersatz Neuer Steuersatz Erträge mit Niederlassung 35 % 30 % Zusatzversteuerung von Ertrags- überweisung der Niederlassung ins Ausland 15 % 18 % Erträge ohne Niederlassung 25 % 24 % Dividenden 15 % 18 % Kapitalerträge 35 % 18 % Einbehalt bei Immobilienverkäufen 5 % 3 % Abbildung 5: Steuersätze Nichtresidenten