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Auswandern nach Mallorca - 9.1 Spanische Erbschaftsteuer – signifikanter Beratungsfehler

Auswandern nach Mallorca

Seite 100 read different ihre eigenen Regeln aufstellen können. Bei der Anhörung entstand der Ein- druck, dass sich die EU-Richter scheuen, angesichts dieses hochkomplexen Finanzierungssystems neues Recht zu sprechen. Dazu kommt, dass selbst die als vorbildlich geltenden Deutschen in der Erb- schaftsteuer eine Diskriminierung zwischen Residenten und Nichtresidenten praktizieren, nur dass diese methodisch anders gelöst ist, nämlich mittels unterschiedlicher Freibeträge. Vor allem auf den Balearen sind die Unterschiede in der Besteuerung eklatant, etwa wenn eine Immobilie im Todes- oder Schenkungsfall von einem Nicht- Residenten auf einen anderen übergeht: Für Balearen-Residenten ergibt sich im günstigsten Fall eine Besteuerung von einem Prozent, in einer vergleich- baren Konstellation bezahlen Nichtresidenten mehr als 30 Prozent. Diese Situation hatte eine Klage vor der EU-Kommission zur Folge, die von hohen Erwartungen getragen wurde. Zahlreiche Steuerbüros bieten Nichtresiden- ten schon jetzt an, die Forderung nach Rückerstattung der bezahlten Erb- schaftsteuer zu betreuen. Die Erfolgsaussichten dieser Forderungen dürften nunmehr geschrumpft sein. Das Urteil der EU-Richter soll bis Juni des Jahres 2014 erfolgen. 9.1 Spanische Erbschaftsteuer – signifikanter Beratungsfehler Sachverhalt: Eine natürliche deutsche Person – Nichtresident in Spanien – ist Gesellschafter einer „Vermögenshaltenden Gesellschaft“, die eine Ferienim- mobilie als Eigentum hat. Diese Konstellation findet man in Spanien äußerst häufig, da sie u.a. nach dem alten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien eine Vermeidung der spanischen Vermögensteuer bewirkte. Wir sind leider nach wie vor entsetzt darüber, dass selbst renommierte spa- nische Anwaltskanzleien schriftlich deutsche Nichtresidenten, die mit der geschilderten Struktur ihre Immobilie erworben haben, darüber informieren,

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