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Auswandern nach Mallorca - 9.2.1 Bestimmungen des internationalen Privatrechts

Auswandern nach Mallorca

Seite 102 read different (Geld, Immobilien, Gesellschaftsaktien oder Beteiligungen), die sich auf den Balearen befinden. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Abgabe, die die Erlangung von Gütern oder Rechten durch Erbschaft, Schenkung oder Vermächtnis durch physische Personen besteuert (steuerpflichtig ist auch der Erhalt von Beträ- gen durch die Begünstigten von Lebensversicherungen), und diese Abgabe wird generell im gesamten spanischen Staatsgebiet erhoben. Zur Zahlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Empfänger der Güter verpflich- tet, d.h. der Erbe, Vermächtnisnehmer, Begünstigte der Schenkung oder der Lebensversicherung. Die Steuerkompetenz wurde jedoch an die autonomen Regionen abgegeben. Jede autonome Region besitzt die nötigen Kompetenzen, um diese Steuer in der Anwendung auf die in dieser Region Ansässigen oder Personen mit Gütern in derselben zu modifizieren (nicht abzuschaffen). Handelt es sich um Perso- nen, deren Wohnsitz außerhalb Spaniens liegt, so fließen die Einnahmen aus dieser Steuer dem Staat zu und die Abgabe ist unter Anwendung der staatli- chen Vorschriften in Madrid zu leisten. Es handelt sich um eine direkte und subjektive Steuer, da die persönliche Situation (Verwandtschaftsgrad etc.) des Zahlungspflichtigen zur Ermittlung der Steuerquote berücksichtigt wird. Die Zahlungsforderung besteht in ganz Spanien, ohne Beeinträchtigung der Besonderheiten verschiedener regionaler und internationaler Rechtssprechungen. So hat Spanien z. B. nur mit Frank- reich, Griechenland und Schweden in dieser Materie ein Doppelbesteuerungs- abkommen unterzeichnet. 9.2.1 Bestimmungen des internationalen Privatrechts Auszug aus dem spanischen „Bürgerlichen Gesetzbuch“ (Código Civil – CC) Kapitel IV: Die Erbfolge richtet sich nach der nationalen Gesetzgebung des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes, egal um welche Güter es sich handelt und in

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