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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 157 Vermögensteuer ihren Eigentümer unmittelbar oder mittelbar zur Nutzung eines in einem Ver- tragsstaat gelegenen unbeweglichen Vermögens berechtigen, können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem das unbewegliche Vermögen liegt. (5) Alle anderen Vermögensteile einer in einem Vertragsstaat ansässigen Per- son können nur in diesem Staat besteuert werden. Analyse des Gesetzestextes Im ersten Schritt gilt es, zwei wichtige Punkte zu analysieren: ► ► Es wird festgelegt, dass “das Vermögen, das aus Aktien oder Beteiligungen an einer Gesellschaft, deren Anlagevermögen (Aktiva) zumindest zu 50 Prozent aus Immobiliengütern besteht, die sich in einem Vertragsstaat (…) befinden, der Besteuerung in jenem Vertragsstaat unterworfen werden kann, in dem sich das Immobiliengut befindet”. Hier haben wir alle Fundstellen recherchiert und bestätigt gefunden, dass der Text des Artikels nicht ausführt, ob die Aktien oder Beteiligungen von einer Gesellschaft in einem oder dem anderen Vertragsstaat sein müssen. Daher ist die Ansässigkeit der Besitzgesellschaft der in Spanien befindlichen Immobilien belanglos; es ist mithin egal, ob sie ihren Sitz in Deutschland oder in Spanien hat.

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