Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca - 4.9.3 Steuergutschriften

Auswandern nach Mallorca

Seite 71 Überblick spanische Einkommensteuer 4.9.3 Steuergutschriften Vor dem 1. Januar 2013 galt eine Steuergutschrift von 15% (bis zu einem Maximum von 1.356 Euro) für den Erwerb oder die Renovierung des Haupt- wohnsitzes des Steuerpflichtigen (welcher kontinuierlich als Hauptwohnsitz für mindestens 3 Jahre genutzt werden musste). Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 ist diese Gutschrift abgeschafft worden. Jedoch gilt eine Übergangsregelung für Steuerpflichtige, die vor dem 1. Januar 2013: ► ► ihren Hauptwohnsitz erworben hatten; ► ► Beträge für dessen Bau bezahlt hatten; ► ► Beträge für Renovierungs- oder Erweiterungsarbeiten des Hauptwohnsitzes bezahlt hatten (wenn die Arbeiten vor dem 1. Januar 2017 beendet sind); oder ► ► Beträge für die Adaptierung des Hauptwohnsitzes für Behinderte gezahlt hatten (wenn die Arbeiten vor dem 1. Januar 2017 beendet sind). Für diese Steuerpflichtigen kann die Steuergutschrift gemäß der Steuergut- schriftregelung von vor dem 1. Januar 2013 angewendet werden. 4.9.4 Sonstiges Eine Gutschrift von 10% bis 25% wird für Schenkungen an berechtigende Körperschaften gewährt. Einkommensteuer für Einkommen (einschl. Kapital- erträge), das in den spanischen Städten Ceuta und Melilla in Nordafrika erzielt wird, kann mit einer 50-prozentigen Gutschrift reduziert werden. Berufstätige Mütter mit einem oder mehreren Kindern unter 3 Jahren erhal- ten eine Steuergutschrift von 1.200 Euro pro Jahr und Kind. Diese Gutschrift kann auf Antrag der Mutter durch eine steuerfreie Beihilfe von 100 Euro pro Monat ersetzt werden.

Seitenübersicht