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Auswandern nach Mallorca - 2.12 Technische Abwicklung eines Wegzugs

Auswandern nach Mallorca

Seite 49 Steuerliche Behandlung – Steuerpflicht und Ansässigkeit bis zu einer Höhe von 15% des Bruttobetrages. Bei Dividenden aus Beteili- gungen an deutschen Kapitalgesellschaften hat Deutschland als Quellenstaat ein Quellensteuerrecht von 15% der Dividende, sofern der Empfänger eine natürliche Person ist. 2.12 Technische Abwicklung eines Wegzugs Ein evtl. Wegzug sollte zeitnah, möglichst umfassend und in sich schlüssig durch schriftliche Dokumente und Unterlagen gegenüber der Finanzverwaltung belegt werden können. Hierzu dienen insbesondere Bestätigungen der Melde- behörden, Kündigungsschreiben sowie weitere Korrespondenz mit fremden Dritten, aus denen die bevorstehende Wohnsitzaufgabe hervorgeht. Die Doku- mente sollten einem Begleitschreiben beigefügt werden, aus dem hervorgeht, ab welchem Datum und ggf. aus welchen Gründen die Familie Sonnenschein ihren steuerlichen Wohnsitz aufgibt. Das Schreiben ist an das für die Familie Sonnenschein zuständige Wohnsitzfinanzamt zu richten. Es sollten so viele Dokumente wie möglich zusammengetragen werden, denn es gibt keinen starren Katalog von Voraussetzungen, die für eine Wohnsitzauf- gabe erfüllt sein müssen. So kommt beispielsweise auch der Abmeldung bei den Meldebehörden nur eine Indizwirkung zu. Daher kommt es immer auf eine Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls an. Die Familie Sonnenschein hat sich darauf einzustellen, dass ggf. auch nach dem behaupteten Wegzug seitens der Finanzbehörden noch Nachforschungen und Erkundigungen ein- geholt werden. Insbesondere wird man ggf. überprüfen, ob der bisherige Wohnsitz wirklich nicht mehr existiert. Folgende Verhaltensweisen mögen den Wegzug hinreichend dokumentieren: ► ► Verkauf selbst genutzter inländischer Wohnimmobilien ► ► Alternativ: langjährige Vermietung an Dritte/NICHT: möblierte leer stehende Wohnung ► ► Dokumentation des Umzugs (Verträge mit Umzugsunternehmen, Maklern, etc.)

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